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Wer muss künftig über ein POS-SYSTEM verfügen?

Wer als Organisation/Verein über eine MwSt-Position verfügt und MwSt-pflichtige Umsätze gegenüber Privaten aufweist, wird zukünftig auch als Struktur des Dritten Sektors einen so genannten „POS“ besitzen müssen. Das DZE bietet dazu Beratungen an.
Welche Vereine sind verpflichtet, über ein „POS-System“ zu verfügen?
Mit der Verordnung wird die Verpflichtung für alle „Personen, die im Bereich des Verkaufs von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen tätig sind“, eingeführt.
Ein Verein, der nur Mitgliedsbeiträge und freiwillige Zuwendungen erhält, ist daher nicht verpflichtet, eine Kasse zu führen.
Zweifel sind bei Vereinen aufgekommen, die nur eine Steuernummer haben und die im Zusammenhang mit ihrer institutionellen Tätigkeit Dienstleistungen erbringen (z. B. die Anmeldegebühr für einen Theaterkurs oder die Anmeldegebühr für eine Sportveranstaltung), für die ihre Mitglieder eine be-stimmte Gebühr entrichten.

Natürlich besteht kein Zweifel an der Verpflichtung, eine Kasse zu haben, wenn der Verein mehrwertsteuerlich registriert ist.

Weitere Informationen in der Newsletter des DZE