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Einheitlicher Projektcode „CUP“ ab sofort auf allen Unterlagen für öffentliche Investionsprojekte

Mit Rundschreiben des Generaldirektors des Landes, Nr. 3 vom 25.01.2022 Reformierung des Einheitlichen Projektcodes (sogenannter „CUP“) wird festgestellt, dass aus formaler Sicht der „CUP“ auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen, sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form, angegeben werden muss, die sich auf öffentliche Investitionsprojekte beziehen. Konkret heißt das also, dass für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse bei Zahlungen im Zusammenhang mit öffentlichen Investitionsprojekten auch die Angabe des einheitlichen Projektcodes (Codice Unico di Progetto, kurz „CUP“ genannt)
notwendig ist. Weitere Informationen in der letzten Newsletter des DZE