Das Amt für Museen und museale Forschung hat unlängst mitgeteilt, dass mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 785 vom 14.09.2021 (in der Anlage) der Stundensatz für die erbrachten freiwilligen Leistungen im Wirkungsbereich der Förderung für Museen und Sammlungen von 16,00 auf 20,00 Euro angehoben wurde. Bei der Abrechnung von Beiträgen kann ein Anteil von maximal 25 Prozent der zugelassenen Ausgaben durch die Leistung ehrenamtlicher Tätigkeit geltend gemacht werden.