Die Handelskammer informiert darüber, dass in Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 843/2018 zur Bekämpfung und Verhinderung der Geldwäsche das sog. Register der Wirtschaftlichen Eigentümer seit dem 10. Oktober 2023 auch in Italien operativ ist.Neben Kapitalgesellschaften und Trusts müssen auch anerkannte juristische Personen des Privatrechts (Vereine, Stiftungen, u.ä.), die gemäß DPR 361/2000 in den entsprechenden Registern der Provinz Bozen und des Regierungskommissariats eingetragen sind, den bzw. die wirtschaftlichen Eigentümer dem Amt des Handelsregisters bei der Handelskammer melden.Die Meldung erfolgt telematisch durch den Verwalter oder den gesetzlichen Vertreter der Körperschaft, mit digitaler Unterschrift und mittels einer spezifischen Software; die Übermittlung kann auch unter Zuhilfenahme eines Verbandes oder Freiberuflers erfolgen.Körperschaften, die zum Zeitpunkt 9. Oktober 2023 bereits in den jeweiligen Registern eingetragen sind, müssen die Meldung innerhalb 11. Dezember 2023 einreichen. Änderung der Daten und der Informatio-nen über das wirtschaftliche Eigentum sind innerhalb von 30 Tagen ab dem eingetretenen Ereignis der Handelskammer zu melden.Eine jährliche Meldung zur Bestätigung der Daten und Informationen muss zudem innerhalb von 12 Mo-naten ab dem Datum der ersten Meldung oder der letzten Meldung der Änderung bzw. Bestätigung ein-gereicht werden.Verstöße gegen die Verpflichtung zur Meldung von Daten und Informationen über das wirtschaftliche Ei-gentum werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.
Die Informationen zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer sind auf dem eigens eingerichtetenInternetportal titolareeffettivo.registroimprese.it (auch in deutscher Sprache) sowie auf unserer Internetseite unter folgenden Link verfügbar: Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Darüber hinaus steht die E-Mail-Adresse wirtschaftlichereigentuemer@handelskammer.bz.it für weitere Informationen zur Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers zur Verfügung.