Vollversammlungen kann man heuer bis zum 31.07.2022 durchführen. Der späteste Termin für die Hinterlegung der genehmigten Bilanz beim Landesamt für Außenbeziehungen und Ehrenamt ist der 30.06.2022, weswegen die Vollversammlung besser nicht erst im Juli stattfinden sollte.
Ebenfalls bis zum 31.07.2022 verlängert wurde auch die im Gesetzesdekret 18/2020 vorgesehene Möglichkeit zur Durchführung von Online-Versammlungen und die Nutzung von entsprechenden Hilfsinstrumenten, auch wenn diese nicht explizit in den Satzungen vorgesehen sind. Dies gilt auch für Vereine und Stiftungen.
Vollversammlungen in Präsenz sind zur Zeit möglich, aber laut verschiedenster Vorgaben in Dringlichkeitsmaßnahmen des Landeshauptmannes nur mit 2G durchführbar (plus FFP2 Maske und Hygienekonzept). Änderungen sind hier natürlich je nach Entwicklung der Pandemiesituation möglich.