Die Generaldirektion Museen des Kulturministeriums hat einen Fördertopf für die Unterstützung kleiner Museen eingerichtet hat.
Folgende Einrichtungen können einen Antrag auf Förderung einreichen: regionale, Landes-, Gemeinde- oder private Museen, Museen, die von der öffentlichen Hand oder von Körperschaften des Dritten Sektors oder von Non-Profit-Organisationen geführt werden, unter der Bedingung, dass sie in den letzten beiden Jahren keine staatlichen Beiträge oder Finanzierungen erhalten habenUnter „kleinen Museen“ werden nach der Definition des Ministeriums Museen verstanden, deren jährliche Einnahme nicht höher als 50.000 Euro sind (unter Ausschluss der Einnahmen, die dazu dienen, die Personalspesen zu decken).
Finanziert werden können Projekte mit dem Ziel, Informationsträger zu schaffen, die Förderung und den Schutz der Kulturgüter zu stärken, die Orientierung und die Offenheit in der Struktur zu verbessern, Ausstellungsräume (neu) zu gestalten und neue Vermittlungs- und Bildungsdienstleistungen sowie Eingriffe zur Beseitigung architektonischer Barrieren zu realisieren.
Hier die wichtigsten Bedingungen:a) Die Museen müssen ihren Sitz in Italien haben; b) Sie müssen eine Satzung oder ein Statut haben, in der die Gründung der Einrichtung, deren Organisation und Mission festgelegt sind;c) Sie müssen Öffnungszeiten von mindestens 24 Stunden pro Woche haben (einschließlich Samstag oder Sonntag) oder im Fall von saisonalen Öffnungen mindestens 100 Tage im Jahr gewährleisten;d) Sie müssen in den Jahren 2022 und 2023 mindestens fünf Initiativen durchgeführt haben, die sich an die lokale Gemeinschaft/das Dorf, den Bezirk richten, zu welchen das Museum gehört;e) Sie müssen über eine Webseite oder einen Social-Media-Kanal verfügen;
Diese Projekte können folgende Bereiche betreffen:a) Umsetzung von Informations- und Kommunikationssystemen zur Verbesserung des kulturellen Erlebnisses der Museen und ihres jeweiligen territorialen Kontexts, unter Berücksichtigung der materiellen und immateriellen Dimension des kulturellen Erbes, mit Einbindung der Zielgruppen in die Planungs- und Entwicklungsphaseb) Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz des kulturellen Erbes und seines territorialen Kontexts;c) Verbesserung der Orientierung und der Empfangssituationd) Gestaltung und (Neu-)Einrichtung bestehender Ausstellungsräume;e) Implementierung und Etablierung neuer Dienste/Programme zur Vermittlung und Bildung im Bereich des kulturellen Erbes;f) Neugestaltung oder Erstentwicklung von dauerhaften Vermittlungshilfen für autonome Besuche g) Maßnahmen zur Einhaltung von Normen sowie zur Überwindung und/oder Beseitigung architektonischer Barrieren.
Die maximale Projektdauer darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Die maximale Fördersumme beträgt € 100.000,00 pro Projekt, einschließlich Mehrwertsteuer und aller weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben. Das Projekt kann zusätzliche finanzielle Beiträge der Projektpartner für eine effektivere Umsetzung des Vorhabens vorsehen.
Dem Antrag ist das Projekt beizufügen, andernfalls erfolgt der Ausschluss. Es muss enthalten: a. Die Angabe des zuständigen Bereichs und der verantwortlichen Person. b. Die Projektsumme. Falls zusätzliche finanzielle Beiträge von Projektpartnern zur effektiveren Umsetzung des Vorhabens vorgesehen sind, muss das Budget auf das gesamte Projekt bezogen sein, c. Einen beschreibenden Bericht (mindestens 2000, höchstens 10.000 Zeichen), der eine Beschreibung des Projektvorschlags enthält, die erwarteten Ziele und einen Zeitplan.
Die Antragsteller können weitere beschreibende Unterlagen zum Projekt beifügen, wie grafische Entwürfe und andere erläuternde Materialien.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Website der Generaldirektion Museen des Kulturministeriums: http://musei.beniculturali.it/notizie/notifiche/avviso-pubblico-per-il-riparto-del-fondo-per-il-funzionamento-dei-piccoli-musei-di-cui-allarticolo-1-comma-359-della-legge-27-dicembre-2019-n-160-decreto-del-ministro-della-cultura-n-26.Dort finden sich unter anderem: