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FINANZIELLE ENTLASTUNGSHILFEN FÜR III. SEKTOR – ANSUCHEN BIS 11.12.2021

Das DZE hat in seinem letzten Newsletter mitgeteilt, dass das Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik die Bedingungen für den Zugang zu einem staatlichen Beitrag festgelegt hat, der für Einrichtungen des Dritten Sektors vorgesehen ist. Diese, so die Bedingung, müssen im Laufe des Jahres 2020 ihre satzungsgemäßen Tätigkeiten von allgemeinem Interesse infolge der Anti-Covid-19-Maßnahmen eingestellt oder eingeschränkt haben. Die entsprechenden Anträge können bis zum 11. Dezember 2021 über die spezielle Plattform „Ristori Enti del Terzo Settore“ eingereicht werden, die unter der institutionellen Adresse servizi.lavoro.gov.it zu finden ist (Dekret Nr. 614 vom 26. November 2021). Nähere Infos sind dem letzten Newsletter des DZE zu entnehmen: Download Newsletter DZE