Die Zusammenarbeit und Kommunikation der Sammlungen und Museen in Südtirol bilden die Grundlage für eine erfolgreiche und nachhaltige Qualitätsentwicklung der Museumslandschaft. Um die vorhandenen Ressourcen und Qualifikationen bestmöglich zu nutzen und eine gegenseitige Unterstützung und Abstimmung bei den verschiedenen musealen Aktivitäten zu ermöglichen, dient der Verband als Kommunikationsplattform.Einen regelmäßigen Austausch ermöglichen:
Unser Fortbildungsprogramm umfasst die Fachbereiche:
Die Themen der einzelnen Veranstaltungen werden den Bedürfnissen der Museumsvermittler*innen sowie denen des Museumpersonals angepasst.Ergänzt werden die Präsenzveranstaltungen durch Onlinefortbildungen, welche die Beteiligung an Fortbildung auch für dezentrale Museen erleichtern. Als Partner unserer Mitgliedseinrichtungen tragen wir so zur Vermittlung von Fachwissen und zu einer Kultur des lebenslangen Lernens, vor allem für die große Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen bei.
Hier geht es zum aktuellen Fortbildungsprogramm
ZOOM-Account: Immer öfter finden Besprechungen, Fortbildungen, Versammlungen online statt. Eine einfach zu nutzende Online-Plattform ist dabei z.B. ZOOM. Bei Bedarf stellt der Museumsverband seinen ZOOM-Account den Mitgliedsmuseen zur Verfügung, schult die Nutzer*innen ein und begleitet die Veranstaltung in technischer Hinsicht.
Schwarzes Brett: Auf dem Schwarzen Brett auf unserer Webseite können alle möglichen Mitteilungen veröffentlicht werden: die Suche oder Abgabe/Verkauf von Museumseinrichtungen, der Verkauf von Objekten, die Suche nach Mitarbeiter*innen und vieles mehr.
Öffentlichkeitsarbeit: Der Museumsverband publiziert Veranstaltungen, Mitteilungen, Ausstellungen der Mitgliedsmuseen in den eigenen Social Media Kanälen (Facebook, Instagram, Twitter, youtube), auf der Webseite des Museumsverbands und in der regelmäßig erscheinenden Newsletter.
Das Projekt der Katalogisierung der Kulturgüter Südtirols wurde 2003 von der Abteilung Deutsche Kultur und Denkmalpflege initiiert. Ziel war die einheitliche Erfassung und Katalogisierung der in Südtirol bestehenden beweglichen Kulturgüter zur Erhaltung des Kulturerbes. Um der gesamten Kulturlandschaft in ihrer Vielfältigkeit gerecht zu werden, wurden die vorhandenen Inventarisierungsprogramme, Arbeitsabläufe, die Art und Anzahl der Objekte der sammelnden Institutionen wie Museen, Denkmalämter und Kirchen erhoben und in einem Anforderungsprofil zusammengefasst. Die angekaufte Software ermöglicht die Inventarisierung nach den vereinbarten Standards und die Ausgabe der Daten im Internet. Die Software wird demnächst überarbeitet.In einer zentralen Kulturgüter-Datenbank werden die Daten über Internetverbindung von den Museen eingespeist. Der Museumsverband unterstützt das Projekt des Amtes für Museen und museale Forschung und wirbt bei seinen Mitgliedseinrichtungen für die Erfassung der Sammlungsbestände.KIS – Kulturgüter in Südtirol: http://www.provinz.bz.it/katalog-kulturgueter
Mit 28.02.2019 trat laut Gesetz 124/2017 die Neuerung in Kraft, dass Vereine erhaltene öffentliche Beiträge, Subventionen, entlohnte Aufträge und sonstige Zuwendungen über 10.000 Euro auf ihrer Website veröffentlichen müssen.Die von öffentlichen Institutionen ab dem 01.01.2018 erhaltenen Zuwendungen über 10.000 Euro müssen jährlich innerhalb 30.06. des Folgejahres publiziert werden. Wird der Veröffentlichungspflicht nicht auf der Website nachgekommen, müssen die erhaltenen Beiträge an den Subventionsgeber rückerstattet bzw. können Verwaltungsstrafen ausgestellt werden. Laut Schreiben des Arbeitsministeriums vom 11. Januar 2019 müssen folgende Informationen angegeben werden:a) Bezeichnung und Steuernummer des Vereins,b) Bezeichnung des Beitraggebers,c) erhaltener Betrag (getrennte Auflistung notwendig),d) Datum des Erhalts,e) Beschreibung.Achtung: Es gilt das Limit von 10.000 € Gesamtsumme (nicht pro Beitrag). Überschreitet die Gesamtsumme aller in einem Jahr erhaltenen Beiträge dieses Limit, besteht die Veröffentlichungspflicht, d.h. jeder erhaltene Beitrag muss im oben genannten Modus veröffentlicht werden.
ACHTUNG! Die Beiträge müssen mindestens 10 Jahre lang veröffentlicht bleiben!
GvD vom 3. Juli 2017 Nr. 117Im Jahr 2017 wurde ein Gesetz (GvD vom 3. Juli 2017, Nr. 117) zur Reform des gesamten Vereinswesens erlassen, welches die Vereine im sogenannten „Dritten Sektor“ in einem nationalen Register zusammenfassen soll. Das Gesetz sieht für das Vereinsweisen einige grundlegende Änderungen vor. Es werden nicht nur die Akteure des Dritten Sektors und deren Voraussetzungen definiert, sondern auch zivilrechtliche Normen bestimmt und steuerrechtliche Aspekte geregelt.
Damit wurde eine umfassende Neuregelung des Dritten Sektors verabschiedet, die potenziell alle Vereine betrifft.
Welche Vereine sind von der Reform betroffen? Handelt es sich ausschließlich um jene Vereine, die in die Landesverzeichnisse ONLUS und Förderung des Gemeinwesens eingetragen sind?Es handelt sich um alle Organisationen, die ins nationale Einheitsregister des Dritten Sektors in folgende Kategorien eingetragen sein möchten, darunter ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens. Die derzeit in die Landesregister eingetragenen Ehrenamtlichen Vereine und Körperschaften zur Förderung des Gemeinwesens werden direkt ins neue Einheitsregister übergehen und mussten ihre Satzungen anpassen.Weitere aktuelle Informationen können diesem pdf entnommen werden.DOWNLOAD weitere Infos
Auf der Webseite des Dienstleistungszentrums für das Ehrenamt finden Sie die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Reform sowie Hintergrundinformationen zu den einzelnen Themen und Verweise auf die wichtigsten Informationsportale für den Dritten Sektor in Italien, Mustersatzungen und aktuelle Neuerungen.
Weiterer Ansprechpartner für ehrenamtliche Organisationen ist das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt in der Südtiroler Landesverwaltung.
Mit Art. 25-bis DPR Nr. 313/2002, in Kraft durch das Dekret Nr. 39 vom 04. März 2014, wurde die Pflicht für Arbeitgeber eingeführt, von den Arbeitnehmern, die regelmäßigen und direkten Kontakt mit Minderjährigen haben, einen Strafregisterauszug zu verlangen.Auftraggeber von Personen, die bei ihrer Tätigkeit regelmäßigen und direkten Kontakt mit Minderjährigen haben, sind verpflichtet, sich einen Strafregisterauszug vorlegen zu lassen und zu überprüfen, ob der Arbeitnehmer wegen Straftaten im Zusammenhang mit Kinderprostitution, Kinderpornografie, Besitz von pornografischem Material, Tourismus zur sexuellen Ausbeutung von Kindern oder sexueller Belästigung vonMinderjährigen verurteilt wurde.Die Pflicht gilt sowohl für verschiedene Arbeitsverhältnisse (abhängige Beschäftigung, freiberufliche Tätigkeit, geringfügige Tätigkeit, etc.) als auch für Praktikanten und Ehrenamtliche.Der Strafregisterauszug (Art. 25-bis D.P.R. 313/2002, eingeführt durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 39 vom 4. März 2014) kann vom Arbeitgeber beim zuständigen Strafregisteramt online vorgemerkt werden. (https://certificaticasellario.giustizia.it/sac/home)
ICOM Ethische Richtlinien für MuseenStandards für Museen – Deutscher Museumsbund
MuseumsförderungLandesgesetz über die Museen und Sammlungen Nr. 6 vom 16. Juni 2017Seit 2020 können die Förderanträge nur mehr über den Online-Dienst des Südtiroler Bürgernetzes – myCIVIS eingereicht werden. Der Zugriff auf die Online-Dienste der öffentlichen Verwaltung erfolgt entweder über SPID (das öffentliche System für die digitale Identität) oder mit aktivierter Bürgerkarte (Gesundheitskarte) mit Lesegerät.Online-Dienst Beiträge an Museen für ordentliche TätigkeitAntrag um Auszahlung eines BeitragsMit diesem Formular können Museen ihren Antrag zur Auszahlung eines gewährten Beitrags für Tätigkeiten und Investitionen stellen.Antrag um Auszahlung eines BeitragsRichtlinien zur Förderung der Museen und Sammlungen in SüdtirolRichtlinien zur Förderung von Museen und Sammlungen in SüdtirolBeschluss vom 6. Februar 2018, Nr. 122
RegionalAmt für Museen und museale Forschung / www.provinz.bz.it/museenSüdtiroler Landesmuseen / https://betrieb-landesmuseen.provinz.bz.it/Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt Südtirol EO / https://dze-csv.it/Abteilung 34: Innovation, Forschung, Universität und Museen https://www.provinz.bz.it/innovation-forschung/innovation-forschung-universitaet/default.asp
Museumsorganisationen und -institutionenICOM Österreich / http://www.icom-oesterreich.atICOM Deutschland / http://www.icom-deutschland.de/ICOM Schweiz / http://www.museums.ch/service/icom/ICOM Italien / http://www.icom-italia.org/Museumsbund Österreich / http://www.museumsbund.atDeutscher Museumsbund / http://www.museumsbund.de/MUSIS Verein zur Unterstützung der Museen und Sammlungen in der Steiermark / http://www.musis.atLandesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern / http://www.museen-in-bayern.de/home.htmlVerband der Museen der Schweiz / http://www.vms-ams.chMuseen Graubünden / http://www.museenland-gr.ch/NEMO Network of European Museum Organisations / http://www.ne-mo.org/Fortbildungsinstitutionen im MuseumsbereichBundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel e.V. / http://www.bundesakademie.deMuseumsakademie Universalmuseum Joanneum / http://www.museum-joanneum.at/museumsakademie.htmlBayerische Museumsakademie / http://www.bayerische-museumsakademie.deInstitut für Kulturkonzepte / http://www.kulturkonzepte.at/index.php