Am 28.03.2022 ist die letzte Verordnung des Landeshauptmannes erschienen. Diese sieht vor, dass ab 1. April 2022 keine Pflicht mehr zum Vorweisen des Green-Passes für den Zugang zu den Tätigkeiten der Museen herrscht. Dies gilt für die übliche museale Tätigkeit, also Besichtigungen und Führungen. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen.
Für Veranstaltungen in den Museen wie Konzerte, Tagungen, Vernissagen, Feste und Versammlungen gilt weiterhin (bis 30. April) der Super-Green-Pass (2G), für Fortbildungsveranstaltungen der Green-Pass (3 G)
Ab 1. Mai soll die Green-Pass Pflicht dann zur Gänze entfallen!