🌐

STEUERBONUS für erhöhte Stromkosten 2022

Körperschaften, welche im 3. oder 4. Trimester 2022 für Strom und/oder Erdgas mehr bezahlen als im selben Zeitraum des Vorjahres, steht ein Energiekostenbeitrag zu, und zwar

a) Körperschaften des Dritten Sektors und staatlich anerkannten kirchlichen Körperschaften, welche soziale oder soziosanitäre Einrichtungen führen, aus einem Beitragstopf von insgesamt EUR 120 Millionen, und b) (anderen) Körperschaften des Dritten Sektors aus einem (anderen) Beitragstopf von insgesamt EUR 50 Millionen.

Die Maßnahmen betreffen also grundsätzlich beispielsweise einschlägig tätige Ordensgemeinschaften, fromme Stiftungen und Pfarreien, ebenso in das staatliche Einheitsregister des dritten Sektors (RUNTS) eingetragene Körperschaften, aber auch solche, welche sich noch nicht eintragen haben lassen, aber Recht auf Eintragung haben (lies: ONLUS, Volontariatsorganisationen, Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens), zuletzt aber auch Sozialgenossenschaften und Sozialunternehmen.

Das Ansuchen zahlt sich für Museen mit ein paar Tausend Euro Stromkosten aus, z, B. für jene, die eine Klimaanlage haben.
Was ist zu tun?
Von der Stromgesellschaft ist eine Berechnung anzufordern, welche dann mit einem F24 verrechnet wird.
Voraussetzung ist:
_eine Steigerung der getragenen Stromkosten (reiner Strompreis) von mindestens 30% in Bezug auf das 2. bzw. 3. Trimester 2019,
_das Museum hat einen Energiezähler mit einer verfügbaren Leistung von 16,5 kW und
_der Stromlieferant war 2019 und 2022 derselbe.  

Hier der Eintrag, der der per Mail an den Stromlieferanten zu stellen ist und dessen Berechnung dann an den Steuerberater weitergeleitet werden kann: „Wir bitten hiermit um die Berechnung des Steuerbonus gemäß Art. 2, Absatz 3bis des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 17. Mai 2022 („Decreto Aiuti“), in Kombination mit dem Gesetz Nr. 91 vom 15. Juli 2022 und umgesetzt mittels Beschluss Nr. 373/2022/R/com ARERA vom 29. Juli 2022.